Ab 1874 wurde in Gera gleichzeitig ein neues Amtsgericht und ein Gerichtsgefängnis erbaut. Die damalige Adresse lautete Schloßstraße. Da der Geraer Gerichtsbezirk nach 1879 stark vergrößert wurde und ein Landgericht entstand, erfolgte 1896/97 eine bauliche Erweiterung. Das Gebäude diente als Untersuchungsgefängnis und Haftanstalt. Kürzere Haftstrafen wurden hier vollstreckt.
Auszüge aus einer Zustandsbeschreibung von 1910:
Bauliche Verbindung mit dem Gerichtsgebäude, Wohnung des Gefangenenaufsehers nebenan, vier Zellenflure: 58 Zellen mit 25 cbm für zwei Gefangene und drei Zellen mit 50 cbm für drei Gefangene. Keine Arbeitsstube, eine Arrestzelle, eine Krankenzelle. Zellenfenster: 1,15 m lichte Weite, z. T. Kastenblenden. Fünf Aborte mit Wasserspülung, Zellenkübel mit Wasserverschluß. Eine Wanne, zwei Duschen und ein Bad im Erdgeschoß. Freihof 200 qm groß. Küche, Vernehmungszimmer und Kirchenraum sind vorhanden.
Arbeiten: Tüten kleben, Tabak entrippen, Rohr flechten.
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"Gegenwärtig sind im Gefangenenhaus 25 Zellen belegbar.
Mit dem Bau der 2.Etage können 41 Zellen geschaffen werden."
(20.1.1879, Fürstl. Minist.)
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