Gedenk- und Begegnungsstätte
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der politischen Haftanstalt
1933 - 1945 / 1945 - 1989

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Behörde der Bundesbeauftragten (BStU)

Die Behörde der Bundesbeauftragten (BStU) bewahrt in ihren Archiven die Unterlagen der ehemaligen Geheimpolizei und des Nachrichtendienstes der DDR auf und stellt sie für verschiedene Zwecke nach strengen gesetzlichen Vorschriften der Öffentlichkeit, anderen Behörden und Unternehmen zur Verfügung. In einem weltweit wohl einmaligen Vorgang wurden 1989 / 90 im Zuge der friedlichen Revolution gegen die kommunistische Herrschaft in Ostdeutschland die Dienststellen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) von Demonstranten besetzt und somit letztlich die Auflösung dieses Unterdrückungsapparates erzwungen. Revolutionärer Bürgerwille und das frei gewählte Parlament der DDR ebneten den Weg für die Sicherung und kontrollierte Öffnung der Stasi-Akten. Mit der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 wurde die Behörde gegründet. Sie wurde von Joachim Gauck aufgebaut und wird derzeit von Marianne Birthler geleitet. Die BStU hat den Auftrag die Geschichte der Diktatur aufzuarbeiten. Die Bundesbeauftragte hat das Recht zu aufarbeitungspolitischen Fragen in der Öffentlichkeit Stellung zu beziehen.

Herzstück der Behörde ist das Archiv mit der Hinterlassenschaft der Stasi. Es dokumentiert die Herrschaftsmethoden und das Herrschaftswissen der ehemaligen SED als kommunistischer Staatspartei der DDR und ihrer Geheimpolizei: Akten, Karteikarten, Filme, Tondokumente, Mikrofiches. Mit insgesamt 180 km an Unterlagen ist es eines der größten Archive Deutschlands. Die Internetseiten von BStU-online geben einen Überblick über die Bestände, die Arbeit der Archivare und den Zustand der Unterlagen.

Seit Ende 1991 liegt mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) der rechtliche Rahmen für die verschiedenen Formen der Akteneinsicht vor. Zuvorderst können Einzelpersonen, die von der Stasi ausgespäht wurden, ihre Akten einsehen, um wieder volle Verfügung über ihre eigene Biographie zu bekommen. Bis zum Jahr 2006 trägt die BStU zur Überprüfung des politischen Personals und der Angehörigen des Öffentlichen Dienstes bei. Auch Wissenschaftler und Journalisten können Akten für die historische Aufarbeitung beantragen.